Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen
der Florian Wagner Garten- und Landschaftsbau GmbH.
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit keine
abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Grundlage der Vertragsausführung sind:
• das Angebot
• Ausführungspläne
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder spätestens mit Aufnahme der
Arbeiten zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich der schriftlichen
Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den Vertragsunterlagen.
Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
Insbesondere gelten folgende Leistungen nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich im Angebot
enthalten sind: Entsorgung belasteter Böden, Wasserhaltung, Kampfmitteluntersuchungen,
Vermessungsarbeiten, Bodengutachten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse, Genehmigungen und
Statik.
4. Preise und Vergütung
Alle Preise verstehen sich gemäß Angebot.
Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder auf Grundlage vereinbarter
Einheitspreise berechnet.
Nachträge können sich insbesondere ergeben durch Kundenwünsche, geänderte Materialien,
zusätzliche Erdarbeiten, unbekannte Leitungen, Fels, Altfundamente oder schlechte
Bodenverhältnisse.
5. Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Arbeiten einzustellen, Lieferungen zurückzuhalten und
Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Materialien unser Eigentum.
6. Ausführung und Termine
Termine gelten nur, soweit sämtliche Voraussetzungen für den Baubeginn erfüllt sind.
Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Frost, Starkregen, Hitze, Schnee,
Lieferengpässen, Streik, höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Baustrom, Bauwasser, Zufahrt und Lagerfläche zur Verfügung.
Leitungsverläufe sowie Grundstücksgrenzen sind vollständig bekanntzugeben und bei Bedarf über
einen Vermesser Einmessen zu lassen.
8. Erdarbeiten
Unsere Kalkulation basiert auf den bei Angebotsabgabe bekannten Bodenverhältnissen.
Werden Fels, Betonreste, Fundamente, Wurzeln, Altlasten, kontaminierter Boden, Grundwasser oder
unbekannte Leitungen vorgefunden, werden hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert
berechnet.
Natürliche Nachsetzungen nach Erdarbeiten stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.
9. Naturprodukte
Pflanzen, Naturstein und Holz sind Naturprodukte.
Natürliche Unterschiede hinsichtlich Farbe, Struktur, Wuchs, Rissbildung, Vergrauung oder
Ausblühungen stellen keinen Mangel dar.
Eine Anwuchsgarantie besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
10. Rasen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rollrasen entsprechend unserer Pflegeanleitung zu
bewässern. Insbesondere gilt intensive Bewässerung während der Anwachsphase. Erste Mahd bei ca.
8–10 cm Höhe. Nicht tiefer als 4–5 cm mähen. Keine Überdüngung. Betreten während der
Anwachsphase vermeiden. Mängel, die auf unzureichende Pflege zurückzuführen sind, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Der Keimerfolg von Ansaatflächen hängt wesentlich von Witterung,
Bewässerung, Vogelfraß ab. Eine geschlossene Rasenfläche kann daher nicht garantiert werden.
Nachsaaten aufgrund mangelnder Pflege werden gesondert berechnet.
Eine Fertigstellungspflege durch uns kann gesondert beauftragt werden.
11. Pflanzen
Pflanzen, Gehölze, Stauden, Gräser sowie Rasenflächen sind lebende Organismen, deren Entwicklung
maßgeblich von Standort, Bodenbeschaffenheit, Witterung und der Pflege durch den Auftraggeber
abhängt. Unterschiede in Wuchsform, Blüte, Herbstfärbung, Belaubung, Größe sowie saisonale
Veränderungen stellen keinen Mangel dar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Pflanzen
unmittelbar nach der Fertigstellung fachgerecht zu pflegen.
Eine Fertigstellungspflege durch uns kann gesondert beauftragt werden.
12. Poolbau
Die Montage erfolgt entsprechend den Herstellervorgaben.
Eigenleistungen oder Leistungen Dritter erfolgen auf eigenes Risiko.
Nicht unter die Gewährleistung fallen insbesondere Schäden durch Frost, falsche Wasserchemie,
fehlende Wartung, zu niedrigen Wasserstand, unsachgemäße Bedienung oder mechanische
Beschädigungen.
13. Bewässerungsanlagen
Bewässerungsanlagen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Eine hundertprozentige Versorgung
aller Pflanzen kann aufgrund wechselnder Witterungsverhältnisse nicht garantiert werden.
Winterentleerung ist Sache des Auftraggebers, sofern keine Wartung vereinbart wurde.
14. Technische Anlagen
Technische Anlagen sind regelmäßig entsprechend den Herstellervorgaben zu warten. Unterbleibt
die Wartung, besteht keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
15. Nachträge
Zusätzliche Leistungen können während der Bauausführung beauftragt werden und werden nach
tatsächlichem Aufwand oder vereinbarten Einheitspreisen vergütet.
16. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der
Auftraggeber die Leistung nutzt, keine wesentlichen Mängel innerhalb von 12 Werktagen rügt, oder
eine förmliche Abnahme erfolgt ist.
17. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Ausgenommen sind Schäden infolge mangelnder
Pflege, unsachgemäßer Nutzung, unterlassener Wartung, Eigenleistungen, Eingriffen Dritter oder
höherer Gewalt.
18. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit ausschließlich im gesetzlichen Rahmen. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen
Gewinn oder mittelbare Schäden wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
19. Referenzprojekte
Nach vorheriger Abstimmung dürfen fertiggestellte Projekte anonymisiert als Referenz fotografisch
dokumentiert und veröffentlicht werden. Dabei werden keine personenbezogenen Daten des
Auftraggebers veröffentlicht. Hausnummern, Namensschilder, Kennzeichen oder sonstige
identifizierende Merkmale werden vor einer Veröffentlichung entfernt oder unkenntlich gemacht.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein,
bleiben die übrigen Regelungen unberührt.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
Stand: 01.01.2026